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VERLÄNGERT! Wir sind auch während des Lockdown 3.0 eingeschränkt für Sie da

Lockdown 3.0 von 26. Dezember bis 08. Februar 2021 – Skiverleih kann offen halten!

Der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23.12.21 entnehmen wir folgende relevante Informationen für die Sportartikelbranche:

Der Schiverleih darf stattfinden und zum Zwecke des Schiverleihs ist auch das Betreten der Betriebsstätte zulässig (Skiverleih ist ja keine Körpernahe Dienstleistung). Verboten ist ja nur das Betreten zum Zweck des Erwerbs von Waren. Zu beachten ist Mund-Nasen-Schutz, die Einhaltung der Abstandsregel und die 10m2 Regel. Service und Depot können durchgeführt werden, Verkauf ist untersagt. Es ist nun offensichtlich so, dass es für den Schiverleih den Workaround über Click & Collect nicht braucht.

Verkauf von Waren in dem Geschäft ist untersagt, Click & Collect ist aber erlaubt. Das bedeutet, dass die Ware  vom Kunden bestellt werden kann, die Übergabe der Waren muss aber ausserhalb des Geschäftes / Verkaufsraumes stattfinden.