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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Klaus Rauscher GmbH, in der Folge „Sportique Kagran“

1) Sportique Kagran, übernimmt die Verkaufsvermittlung und die Bewerbung der Ware des Einbringers (Privatperson) für 3 Monate bzw. bei saisonabhängigen Waren bis Saisonende.

Nach Ablauf der Kommissionszeit muss die Ware abgeholt werden. Der Einbringer nimmt zur Kenntnis, dass nach Ablauf der Kommissionszeit nicht verkaufte Ware ein weiteres Monat auf Lager bleibt und nach dieser Frist karitativen Zwecken zugeführt oder sonst verwertet wird.

2) Der Einbringer erklärt verbindlich und haftet dafür, dass die übergebene Ware sein Eigentum ist.

3) Soferne die Ware verkauft wurde erhält der Einbringer gegen Vorlage des Warenübernahmescheines den vereinbarten Kommissionspreis ausbezahlt. Der Anspruch auf Auszahlung des Kommissionspreises erlischt 3 Jahre nach Ablauf der vereinbarten Kommissionszeit.

4) Jeweils vor Saisonende (das ist Mitte Juni und Mitte Dezember) findet ein Abverkauf der saisonabhängigen Waren statt. Der Einbringer ist damit einverstanden, dass die am Warenübernahmeschein um bis zu 50 % reduziert werden können.

5) Gewährleistung:

Sportique Kagran wird lediglich als Vermittler tätig. Im Falle dass vom Erwerber Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, wird Sportique Kagran dem Erwerber die Daten des Einbringers bekannt geben.

6) Sportique Kagran haftet für Schäden an übernommene Waren, welche von Dritten verursacht wurden nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.

Annahme:
Frühjahr/Sommer-Artikel: Übernahme ab Anfang Februar
Herbst/Winter-Artikel: Übernahme ab Anfang Oktober

Gültig ab 15.1.2014